Steuerbonus
Wer bekommt den staatlichen Bonus?
Jeder Steuer zahlende, private Haushalt in Deutschland kann den Anspruch geltend machen, egal ob Mieter oder Eigentümer.
Der Anspruch für den Wohneigentümer beschränkt sich auf „zu eigenen Wohnzwecken“ genutzte Immobilien.
Wie hoch ist der Steuerbonus?
Der Steuerbonus beträgt gem. § 35a Abs. 2 S. 2 EStG bei Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsleistungen pro Haushalt und Jahr 20 % von max. 6.000 Euro der Handwerkerkosten - also bis zu 1200 Euro!
Ein Beispiel:
Wir automatisieren Rollläden und Sonnenschutzanlagen eines Einfamilienhauses und stellen eine Rechnung über 6.000 Euro zzgl. 19% MwSt. (1.140 Euro). Die Materialkosten belaufen sich auf 4.000 Euro, die Arbeitskosten auf 2.000 Euro.
Der Steuerbonus berechnet sich wie folgt:
2.000 Euro zzgl. 19 % MwSt. (380 Euro) = 2.380 Euro x 20% Förderung = 476 Euro Steuerbonus.
Voraussetzungen für den Steuerbonus
Begünstige Handwerkerleistungen sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die vor Ort im Haushalt des Auftraggebers erfolgen.
Dies sind beispielsweise Reparatur, Modernisierung oder Automatisierung von Fenstern, Rollläden und Türen. Berücksichtigt werden nur unbare Zahlungen, die per Kontoauszug oder Überweisungsbeleg nachgewiesen werden können.
Wann und wo gibt es den Steuerbonus?
Im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung reichen Sie alle Handwerkerrechnungen des betreffenden Jahres beim Finanzamt ein. Der Zahlungszeitpunkt ist dabei für das Jahr der Berücksichtigung maßgeblich. Der Steuerbonus wird dann rückwirkend mit der festgesetzten Einkommenssteuer verrechnet.
"Schwarzarbeit" lohnt sich nicht!
Wie im Kaufrecht gelten auf Handwerkerleistungen zwei Jahre Gewährleistung, dieser Anspruch kann aber nur mit einer Rechnung eines Fachbetriebs geltend gemacht werden. Verzichten Sie deshalb nicht auf Qualität und sparen Sie trotzdem dank des Steuerbonuses bares Geld!
Tipp:
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